Mietbedingungen Drucken

1.

Vertragsparteien

Die Vertragspartner sind Vermieter und Mieter.

Als Ferienhausvermittlung ist Schweden-Ferienhäuser lediglich bevollmächtigt, einen Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Zeit abzuschließen.

2.

Mietobjekt

Der Mietvertrag umfasst ein Ferienhaus, das gemäß der Beschreibung des Vermieters ausgestattet ist. Lediglich Bettwäsche und Handtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden.

3.

Mindestmietdauer

Die Mindestmietzeit ist eine Woche. An- und Abreise erfolgen i.d.R. samstags. Das Mietverhältnis beginnt am Ankunftstag ab 16.00 Uhr und endet am Abfahrtstag um 10.00 Uhr.

4.

Buchungsgebühr

Bei Abschluss des Mietvertrages muss eine einmalige Buchungsgebühr von 25 € entrichtet werden. Alle weiteren Kosten sind im Mietpreis enthalten.

5.

Zahlung des Mietpreises

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % bzw. 20 % des Mietpreises je nach Vereinbarung mit dem Eigentümer  fällig. Der Restbetrag muss i.d.R. spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.

6.

Kaution

Mit der Zahlung des Restbetrages ist eine Kaution in Höhe von 200 Euro zu zahlen. Die Kaution wird nach Ende der Mietzeit zurück erstattet, wenn das Haus in demselben Zustand wie bei der Ankunft hinterlassen wird.

7.

Personenzahl und Haustiere

Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden. Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden.

8.

Rücktritt vom Mietvertrag

Bei Rücktritt vom Mietvertrag bemühen wir uns um eine anderweitige Vermietung des Ferienhauses. Dem Mieter entsteht lediglich eine Stornogebühr von 25 €, wenn es uns gelingt, das Objekt anderweitig zu vermieten. Sollte der Mieter einen Ersatzmieter stellen, muss uns der Mieter diese Änderung vor dem Einzugstermin mitteilen, die Stornogebühr entfällt dann. Sollte das Ferienhaus in der gleichen Zeit anderweitig nicht mehr zu vermieten sein und der Mieter keinen Ersatzmieter stellen, muss der gesamte Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen bezahlt werden. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.

9.

Pflichten des Mieters beim Einzug

Der Mieter muss sich beim Einzug selbst gründlich vom ordnungsgemäßen Zustand des Ferienhauses überzeugen. Bei etwaigen Beanstandungen sind der Vermieter und Schweden-Ferienhäuser sofort zu verständigen.

10.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Verluste am Ferienhaus oder Inventar, die von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht worden sind. Der Mieter ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Entstandene Schäden sind zu ersetzen.

11.

Endreinigung

Der Mieter verpflichtet sich, vor seiner Abreise eine gründliche Endreinigung vorzunehmen. Wird dies versäumt, so dass der Vermieter selbst dafür sorgen muss, bevor ein neuer Feriengast eintrifft, werden dem Mieter die Kosten für die Reinigung nachträglich in Rechnung gestellt.

12.

Haftung für Eigentum und Wertsachen

Schweden-Ferienhäuser und der Vermieter übernehmen keine Haftung
» für Eigentum bzw. Wertsachen des Mieters,
» im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streik usw.

Dies gilt nicht für Fälle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

13.

Ferienhaus-Darstellungen

Die Ferienhaus-Darstellungen werden von Schweden-Ferienhäuser nach Angaben der Eigentümer erstellt. Für eventuelle Fehler haftet Schweden-Ferienhäuser nicht. Dies gilt nicht für Fälle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

 

 

 Stand: 23.04.2010

 
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