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1.
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Vertragsparteien
Die
Vertragspartner sind Vermieter und Mieter.
Als
Ferienhausvermittlung ist Schweden-Ferienhäuser lediglich bevollmächtigt,
einen Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter für die Dauer der
vereinbarten Zeit abzuschließen.
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2.
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Mietobjekt
Der
Mietvertrag umfasst ein Ferienhaus, das gemäß der Beschreibung des Vermieters
ausgestattet ist. Lediglich Bettwäsche und Handtücher müssen vom Mieter
mitgebracht werden.
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3.
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Mindestmietdauer
Die
Mindestmietzeit ist eine Woche. An- und Abreise erfolgen i.d.R. samstags. Das
Mietverhältnis beginnt am Ankunftstag ab 16.00 Uhr und endet am Abfahrtstag
um 10.00 Uhr.
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4.
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Buchungsgebühr
Bei
Abschluss des Mietvertrages muss eine einmalige Buchungsgebühr von 25 €
entrichtet werden. Alle weiteren Kosten sind im Mietpreis enthalten.
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5.
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Zahlung
des Mietpreises
Bei
Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % bzw. 20 % des
Mietpreises je nach Vereinbarung mit dem Eigentümer fällig. Der Restbetrag muss i.d.R.
spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
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6.
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Kaution
Mit
der Zahlung des Restbetrages ist eine Kaution in Höhe von 200 Euro zu zahlen.
Die Kaution wird nach Ende der Mietzeit zurück erstattet, wenn das Haus in
demselben Zustand wie bei der Ankunft hinterlassen wird.
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7.
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Personenzahl
und Haustiere
Die
im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit
dem Vermieter überschritten werden. Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des
Vermieters mitgebracht werden.
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8.
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Rücktritt
vom Mietvertrag
Bei
Rücktritt vom Mietvertrag bemühen wir uns um eine anderweitige Vermietung des
Ferienhauses. Dem Mieter entsteht lediglich eine Stornogebühr von 25 €, wenn
es uns gelingt, das Objekt anderweitig zu vermieten. Sollte der Mieter einen
Ersatzmieter stellen, muss uns der Mieter diese Änderung vor dem
Einzugstermin mitteilen, die Stornogebühr entfällt dann. Sollte das
Ferienhaus in der gleichen Zeit anderweitig nicht mehr zu vermieten sein und
der Mieter keinen Ersatzmieter stellen, muss der gesamte Mietpreis abzüglich
der ersparten Aufwendungen bezahlt werden. Dem Mieter steht der Nachweis
frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reisekosten-Rücktrittsversicherung.
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9.
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Pflichten
des Mieters beim Einzug
Der
Mieter muss sich beim Einzug selbst gründlich vom ordnungsgemäßen Zustand des
Ferienhauses überzeugen. Bei etwaigen Beanstandungen sind der Vermieter und
Schweden-Ferienhäuser sofort zu verständigen.
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10.
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Haftung
des Mieters
Der
Mieter haftet für sämtliche Schäden und Verluste am Ferienhaus oder Inventar,
die von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht worden sind. Der Mieter ist
verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden unverzüglich dem Vermieter
mitzuteilen. Entstandene Schäden sind zu ersetzen.
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11.
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Endreinigung
Der
Mieter verpflichtet sich, vor seiner Abreise eine gründliche Endreinigung
vorzunehmen. Wird dies versäumt, so dass der Vermieter selbst dafür sorgen
muss, bevor ein neuer Feriengast eintrifft, werden dem Mieter die Kosten für
die Reinigung nachträglich in Rechnung gestellt.
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12.
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Haftung
für Eigentum und Wertsachen
Schweden-Ferienhäuser
und der Vermieter übernehmen keine Haftung
» für Eigentum bzw. Wertsachen des Mieters,
» im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streik usw.
Dies
gilt nicht für Fälle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung.
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13.
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Ferienhaus-Darstellungen
Die
Ferienhaus-Darstellungen werden von Schweden-Ferienhäuser nach Angaben der
Eigentümer erstellt. Für eventuelle Fehler haftet Schweden-Ferienhäuser
nicht. Dies gilt nicht für Fälle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung.
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Stand: 23.04.2010
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