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1.

Als Ferienhausvermittlung ist Schweden-Ferienhäuser bevollmächtigt, einen Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Zeit abzuschließen. Die Haftung ist auf diese Vermittlungstätigkeit beschränkt.

2.

Der Mietvertrag umfasst ein Ferienhaus, das gemäß der Beschreibung des Vermieters ausgestattet ist. Lediglich Bettwäsche und Handtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden.

3.

Die Mindestmietzeit ist eine Kalenderwoche. Darüber hinaus muss die Gesamtmietzeit in der Nebensaison nicht volle Wochen betragen. An- und Abreise erfolgen i.d.R. samstags. Das Mietverhältnis beginnt am Ankunftstag ab 16.00 Uhr und endet am Abfahrtstag um 10.00 Uhr.

4.

Bei Abschluss des Mietvertrages muss eine einmalige Buchungsgebühr von 25 € entrichtet werden. Alle weiteren Kosten sind im Mietpreis enthalten.

5.

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % bzw. 20 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag muss i.d.R. spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.

6.

Mit der Zahlung des Restbetrages ist eine Kaution in Höhe von 200 Euro zu zahlen. Die Kaution wird nach Ende der Mietzeit zurück erstattet, wenn das Haus in demselben Zustand wie bei der Ankunft hinterlassen wird.

7.

Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden. Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden.

8.

Bei Rücktritt vom Mietvertrag bemühen wir uns um eine anderweitige Vermietung des Ferienhauses. Dem Mieter entsteht lediglich eine Stornogebühr von 25 €, wenn es uns gelingt, das Objekt anderweitig zu vermieten. Sollte der Mieter einen Ersatzmieter stellen, muss uns der Mieter diese Änderung vor dem Einzugstermin mitteilen, die Stornogebühr entfällt dann. Sollte das Ferienhaus in der gleichen Zeit anderweitig nicht mehr zu vermieten sein und der Mieter keinen Ersatzmieter stellen, muss der gesamte Mietpreis bezahlt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.

9.

Der Mieter muss sich beim Einzug selbst gründlich vom ordnungsgemäßen Zustand des Ferienhauses überzeugen. Bei etwaigen Beanstandungen sind der Vermieter und Schweden-Ferienhäuser sofort zu verständigen.

10.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Verluste am Ferienhaus oder Inventar, die von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht worden sind. Der Mieter ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Entstandene Schäden sind zu ersetzen.

11.

Der Mieter verpflichtet sich, vor seiner Abreise eine gründliche Endreinigung vorzunehmen. Wird dies versäumt, so dass der Vermieter selbst dafür sorgen muss, bevor ein neuer Feriengast eintrifft, werden dem Mieter die Kosten für die Reinigung nachträglich in Rechnung gestellt.

12.

Schweden-Ferienhäuser und der Vermieter übernehmen keine Haftung
» für Eigentum bzw. Wertsachen des Mieters,
» im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streik usw.

13.

Bei einer Vorausbuchung für das nächste Kalenderjahr kann der Mieter innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des neuen Mietpreises zurücktreten, wenn die Miete um mehr als 10 % erhöht wurde.

14.

Die Ferienhaus-Darstellungen werden von Schweden-Ferienhäuser nach Angaben der Eigentümer erstellt. Für eventuelle Fehler haftet Schweden-Ferienhäuser nicht.

 

 

 

Stand: 22.09.2005

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