| Reiseversicherung |
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Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Reise gebucht, können aber nicht fahren und müssen die Reise abbrechen. Sie oder ein Familienmitglied werden auf der Reise krank und brauchen einen Arzt. Vor diesen unkalkulierbaren Kosten kann Sie eine Reiseversicherung bewahren.
Tritt die versicherte Person vor Reiseantritt von der Reise zurück, erstattet die Europäische Reiseversicherung AG die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist:
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