Reiseversicherung
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Reise gebucht, können aber nicht fahren und müssen die Reise abbrechen. Sie oder ein Familienmitglied werden auf der Reise krank und brauchen einen Arzt. Vor diesen unkalkulierbaren Kosten kann Sie eine Reiseversicherung bewahren.

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Tritt die versicherte Person vor Reiseantritt von der Reise zurück, erstattet die Europäische Reiseversicherung AG die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
  • Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer oder strafbaren Handlungen
  • betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die versicherte Person bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.

 

 

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