Die folgenden Vermittlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und trahogo, als Vermittlerin der Ferienunterkunft.
Gültig ab 04.05.2021
Die folgenden Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter (nachfolgend “Kunde” genannt) und dem Eigentümer der Ferienunterkunft (nachfolgend “Anbieter” genannt). Vertragspartner des mietrechtlichen Nutzungsvertrags sind der Kunde sowie der Anbieter, welcher auf der Buchungsbestätigung genannt wird.
Der Kunde stellt den Anbieter der Ferienunterkunft von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Anbieter der Ferienunterkunft auf diesen Umstand hin.
Gültig ab 04.04.2022