Mietbedingungen & Vermittlungsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie eine Ferienunterkunft über trahogo (Schweden-Ferienhäuser) buchen möchten. Bitte beachten Sie, dass trahogo nicht Eigentümer der Ferienunterkünfte ist. trahogo tritt ausschließlich als Vermittlerin auf und vermittelt auf Basis der folgenden Vermittlungsbedingungen im Namen und auf Rechnung der Anbieter (Eigentümer bzw. Vermieter der Ferienunterkunft) mietrechtliche Nutzungsverträge, welche nach dem deutschen Recht und somit auch dem deutschen Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) geregelt sind. Mit der Bestätigung Ihres Buchungsauftrags kommt zwischen dem Mieter (nachfolgend “Kunde” genannt) und trahogo ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung einer Ferienunterkunft mit einem Anbieter (Eigentümer der Ferienunterkunft) ist. Die Anmietung einer Ferienunterkunft unterliegt immer den Vermittlungsbedingungen von trahogo, den Mietbedingungen des Anbieters sowie der Buchungsbestätigung, die sie nach ihrem Buchungsauftrag von trahogo im Auftrag des Anbieters erhalten.

Vermittlungsbedingungen


Die folgenden Vermittlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und trahogo, als Vermittlerin der Ferienunterkunft.

1. Vertragliche Grundlagen

  1. Die trahogo GmbH (nachfolgend “trahogo” genannt) betreibt die Internetseite www.schweden-ferienhaeuser.de und ist als Vermittlerin von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften (nachfolgend „Ferienunterkünfte“ genannt) und sonstigen touristischen Leistungen wie Reiseversicherungen (nachfolgend „Touristikleistungen” genannt) tätig. Die Ferienunterkünfte und Touristikleistungen stammen von unterschiedlichen Anbietern, insbesondere Privatvermietern (nachfolgend „Anbieter“ genannt).
  2. trahogo betreibt eine Online-Buchungsmaschine, die auf der eigenen Website eingesetzt wird. Es gelten die vorliegenden Vermittlungsbedingungen. Die Buchungsmaschine umfasst unter anderem eine Suchfunktion, eine ausführliche Präsentation der Ferienunterkunft mit Beschreibungstexten, Bildern, Verfügbarkeiten und Preisen sowie die Möglichkeit, einen Buchungsauftrag zu erteilen.
  3. trahogo tritt ausschließlich als Vermittlerin von Ferienunterkünften sowie Touristikleistungen auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Mit dem Buchungsauftrag kommt zwischen dem Kunden und trahogo ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Ferienunterkünften und/oder Touristikleistungen ist, welche mit diesen Vermittlungsbedingungen geregelt ist.
  4. Grundlage der Buchung einer Ferienunterkunft ist die ausführliche, auf den Angaben des jeweiligen Anbieters beruhende Beschreibung der Ferienunterkunft. Auswahlkriterien während der Online-Suche oder im Kurztext dienen lediglich der Orientierung.
  5. Die auf der Website präsentierten Ferienunterkünfte und Touristikleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens trahogo dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Anbieter der Ferienunterkunft und/oder der Touristikleistungen abzugeben. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Buchungsauftrag ausfüllt und an trahogo sendet. In diesem Buchungsauftrag muss angegeben sein, mit wie vielen Personen (inklusive aller Kinder) er reist und ob er ein oder mehrere Haustiere mitnimmt. Der Kunde ist für den Zeitraum von sieben Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Während dieses Zeitraumes erklärt trahogo im Namen des Anbieters entweder die Annahme des Angebots durch Übermittlung der Buchungsbestätigung oder kann dem Kunden ein neues Angebot übermitteln. Mit Übermittlung einer Buchungsbestätigung kommt der Vertrag über die Ferienunterkunft zustande.
  6. Die vertraglichen Bestandteile der Buchung werden von trahogo zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und an den Anbieter bzw. seinen Vertreter vor Ort übermittelt.

2. Ferienunterkunft

  1. Die Ferienunterkunft wird als Nichtraucher-Ferienunterkunft vermietet. trahogo übernimmt keinerlei Verantwortung für gesundheitliche Auswirkungen beim Kunden sowie seinen Mitreisenden in der Ferienunterkunft, sofern das Rauchverbot von vorherigen Kunden nicht eingehalten wurde.
  2. Ob Haustiere in der Ferienunterkunft erlaubt sind, ist der Präsentation der Ferienunterkunft oder der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Der Anbieter der Ferienunterkunft oder trahogo können nicht garantieren, dass sich in der Ferienunterkunft zu keiner Zeit Haustiere aufgehalten haben. trahogo übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Kunden sowie seinen Mitreisenden in der Ferienunterkunft, sofern das Haustierverbot von vorherigen Kunden nicht eingehalten wurde.
  3. Ob Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher mitzubringen sind, ist der Beschreibung der jeweiligen Ferienunterkunft zu entnehmen. Vielfach besteht die Möglichkeit, Wäschepakete (Bettwäsche und Handtücher) beim Anbieter gegen Gebühr zu bestellen. Beachten Sie die Detailbeschreibung der Ferienunterkunft. Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Verbrauchsmaterialien sind grundsätzlich selbst mitzubringen.

3. Buchungs- und Zahlungsabwicklung

  1. Im Allgemeinen ist die Anzahlung i.H.v. ca. 20% sofort bei Buchung fällig, die Restzahlung in der Regel 30 Tage vor Mietbeginn. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Mietbeginn ist sofort der gesamte Betrag zu zahlen. Einzelheiten zu den Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
  2. Bei Abschluss einer Buchung muss eine einmalige Buchungsgebühr von 25 Euro entrichtet werden.
  3. Das Inkasso der Zahlungen des Kunden erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters durch trahogo. trahogo ist insofern Inkassobevollmächtigte des Anbieters und von diesem ermächtigt, alle Zahlungen (auch Rücktrittskosten) des Kunden zur Weiterleitung an den Anbieter entgegenzunehmen.
  4. Die Bezahlung der Ferienunterkunft erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung oder einer anderen Online-Zahlungsmöglichkeit, sofern diese bei Buchung der Ferienunterkunft auswählbar ist. Details zur Zahlungsabwicklung sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Mögliche Bankgebühren für inländische oder ausländische Banküberweisungen gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, obwohl die Ferienunterkunft vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist trahogo berechtigt, nach Mahnung mit Nachfristsetzung im Namen und in Vollmacht des Anbieters vom jeweiligen Vertrag zurücktreten. trahogo kann bei Rücktritt im Namen des Anbieters pauschalierte Rücktrittsgebühren entsprechend 4.2. und 4.3. der Vermittlungsbedingungen verlangen. Wenn der Kunde trotz Fälligkeit Zahlungen nicht oder nicht vollständig leistet, behält sich trahogo vor, für jede Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3,50 Euro zu erheben. Soweit der Anbieter zur vertragsgemäßen Überlassung der gebuchten Ferienunterkunft bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug der Ferienunterkunft und auf die vertraglichen Leistungen.
  6. Mit Übermittlung der Buchungsbestätigung von trahogo erhält der Kunde die Anschrift der Ferienunterkunft sowie die Kontaktdaten des Anbieters oder seinem Vertreter vor Ort. Weitere Reiseunterlagen werden nicht versandt. Dem Kunden obliegt die Pflicht, seinen SPAM-Ordner zu kontrollieren. Die Schlüsselübergabe, der Anreisezeitpunkt und die Bestellung von optionalen Zusatzleistungen sind direkt mit dem Anbieter bzw. seinem Vertreter vor Ort abzuwickeln.
  7. Die Buchungsbestätigung ist dem Anbieter oder seinem Vertreter vor der Schlüsselübergabe vorzulegen. Sollte die Zahlung durch den Kunden nicht oder nicht vollständig geleistet worden sein, wird dem Kunden kein Schlüssel für die gebuchte Ferienunterkunft ausgehändigt.
  8. Die Kaution ist vorab mit zu überweisen oder bei Anreise in bar zu hinterlegen. Einzelheiten sind der Buchungsbestätigung zu nehmen. Die Kaution wird nach Abreise abzüglich eventueller Beschädigungen erstattet. Mängel der Vermittlungsleistung von trahogo sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch trahogo möglich gewesen wäre.

4. Rücktritt des Kunden und Vertragsänderungen

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei mietrechtlichen Nutzungsverträgen über Ferienunterkünfte gegenüber Anbietern (Vermietern) im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
  2. Dem Kunden wird jedoch bei dem von trahogo vermittelten Vertrag durch den Anbieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt, welches der Kunde jederzeit vor Anreise ausüben kann. Die Rücktrittserklärung muss ausschließlich an trahogo als Vertreter des Anbieters gerichtet werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei trahogo. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  3. Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht aus, erhebt trahogo für die Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro. Der Anbieter kann durch trahogo als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts durch den Kunden vor Mietbeginn folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Ferienunterkunft berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
    1. Bei Ferienunterkünften, die für bis zu 15 Personen zugelassen sind:
      1. Bei einem Rücktritt bis zum 180. Tag vor Anreise 40% des Mietpreises
      2. Bei einem Rücktritt vom 179. bis zum 30. Tag vor Anreise 80% des Mietpreises
      3. Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Anreise 90% des Mietpreises
    2. Bei Ferienunterkünften, die für mehr als 15 Personen zugelassen sind:
      1. Bei einem Rücktritt bis zum 365. Tag vor Anreise 40% des Mietpreises
      2. Bei einem Rücktritt vom 364. bis zum 270. Tag vor Anreise 80% des Mietpreises
      3. Bei einem Rücktritt vom 269. Tag bis zum Tag vor Anreise 90% des Mietpreises
  1. Dem Anbieter bzw. trahogo als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den Ausfallschaden unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
  2. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, gegenüber trahogo nachzuweisen, dass dem Anbieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
  3. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, mit der Rücktrittserklärung einen Ersatzmieter zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Sollte der Kunde einen Ersatzmieter stellen, muss diese Änderung mindestens 72 Stunden vor dem Reisebeginn trahogo als Vertreter des Anbieters mitgeteilt werden. Der Anbieter kann selbst oder durch trahogo als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung der Ferienunterkunft erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
  4. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf eine Umbuchung, also die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann trahogo im Namen des Anbieters bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,00 EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
  5. trahogo empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

5. Haftung durch trahogo

  1. trahogo haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die mangelfreie/tatsächliche Erbringung der Ferienunterkunftsleistung und/oder Touristikleistungen selbst. trahogo haftet ausschließlich dafür, dass die Vermittlung mit der geschäftsüblichen Sorgfalt vorgenommen wird.
  2. trahogo ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Termine und Beschränkungen, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig, aktuell und vollständig sind. Die einzelnen Angaben zu den Ferienunterkünften und/oder Touristikleistungen beruhen auf den Angaben der Anbieter. Eine Haftung hierfür wird von trahogo nicht übernommen.
  3. Alle auf der Website dargestellten Ferienunterkünfte und/oder Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. trahogo haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Ferienunterkunft oder Touristikleistung zum Zeitpunkt der Buchung.
  4. trahogo übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Inhalten Dritter, insbesondere Landkarten, automatischen Übersetzungen, Kundenbewertungen, redaktionellen Texten und Bildern zu Orten und Regionen. Auf der Website angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position der angebotenen Ferienunterkunft. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind allein die Adressdaten, die dem Kunden in der entsprechenden Buchungsbestätigung gemacht werden.
  5. trahogo haftet nicht für die Folgen außerordentlicher Umstände, welche eine Vertragsdurchführung behindern oder unmöglich machen. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Terroranschläge, Überflutungen, Feuer, Unwetter, Unfälle, Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von trahogo beeinträchtigt werden.

6. Schlussbestimmungen

  1. trahogo behält sich das Recht vor, diese Vermittlungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Vermittlungsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Vermittlungsbedingungen erklärt der Kunde sein Einverständnis zu diesen Änderungen.
  2. Diese Vermittlungsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und trahogo bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese in Textform oder mündlich erfolgten.
  3. trahogo informiert hiermit den Kunden darüber, dass diesem gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zusteht. Dieses ist hiernach gesetzlich ausgeschlossen.
  4. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen trahogo und dem Kunden aus dem Vermittlungsvertrag und diesen Vermittlungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen/UN-Kaufrecht. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als durch diese Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird. (§ 13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag und diesen Vermittlungsbedingungen ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, so ist ebenfalls Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und diesen Vermittlungsbedingungen, wenn der Vertrag oder Anspruch aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. trahogo ist jedoch in den vorstehenden Fällen in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Wohnsitz des Kunden anzurufen.
  6. Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

Gültig ab 04.05.2021


Mietbedingungen

Die folgenden Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter (nachfolgend “Kunde” genannt) und dem Eigentümer der Ferienunterkunft (nachfolgend “Anbieter” genannt). Vertragspartner des mietrechtlichen Nutzungsvertrags sind der Kunde sowie der Anbieter, welcher auf der Buchungsbestätigung genannt wird.

  1. Die Mindestmietzeit beträgt i.d.R. eine Woche. An- und Abreise erfolgen i.d.R. samstags. Einzelheiten zum Mindestaufenthalt sowie möglichen An- und Abreisetagen werden im Onlinebuchungsprozess angezeigt.
  2. Die auf der Buchungsbestätigung genannten An- und Abreisezeiten sind bindend. Am Anreisetag steht die Ferienunterkunft ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Absprache zur Schlüsselübergabe ist zwingend mindestens 7 Tage vor Ankunft mit dem Ansprechpartner vor Ort abzuklären. Die Kontaktdaten sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
  3. Ein Zugang zur Ferienunterkunft wird dem Kunden nur nach vorheriger vollständiger Zahlung des gesamten Mietpreises gewährt.
  4. Der Kunde muss sich beim Einzug in die Ferienunterkunft selbst gründlich vom ordnungsgemäßen Zustand der Ferienunterkunft überzeugen. Bei etwaigen Beanstandungen ist der Anbieter und sein Vertreter (Ansprechpartner vor Ort) sowie trahogo zu verständigen; die Kontaktdaten sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Beanstandungen zur Reinigung müssen unverzüglich nach dem Einzug erfolgen. Beanstandungen zu Schäden oder sonstigen Mängeln müssen schnellstmöglich jedoch spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit erfolgen. Dem Anbieter ist in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf. Sollte der Kunde vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht dies allein auf sein rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin.
  5. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Verluste an der Ferienunterkunft und/oder am Inventar, die von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht worden sind. Der Kunde ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden unverzüglich dem Anbieter bzw. seinem Vertreter vor Ort und trahogo mitzuteilen. Entstandene Schäden sind durch den Kunden zu ersetzen. Für die Bearbeitung des Vorfalls kann eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben werden.
  6. Die Ferienunterkunft und das dazugehörige Grundstück dürfen maximal mit der Anzahl von Personen bewohnt werden, welche auf der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Die Ferienunterkunft darf nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.
  7. In der Ferienunterkunft sind Junggesellenabschiede oder ähnliche Veranstaltungen nicht gestattet.
  8. Die Ferienunterkunft wird als Nichtraucher-Ferienunterkunft vermietet. Das Rauchen ist in der Ferienunterkunft nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Kunden die Kosten für die Grundreinigung sowie eventuell anfallender Umsatzausfälle in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung des Vorfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Für alle an den Anbieter im Falle einer Zuwiderhandlung herangetragenen berechtigten Forderungen nachfolgender Mieter hat der Kunde einzustehen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für gesundheitliche Auswirkungen beim Kunden sowie seinen Mitreisenden in der Ferienunterkunft, sofern das Rauchverbot von vorherigen Mietern nicht eingehalten wurde.
  9. Ob Haustiere in der Ferienunterkunft erlaubt sind, ist der Präsentation der Ferienunterkunft oder der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Der Anbieter der Ferienunterkunft oder trahogo können nicht garantieren, dass sich in der Ferienunterkunft zu keiner Zeit Haustiere aufgehalten haben. Sollte ein Verbot von Haustieren bestehen, werden dem Kunden bei Zuwiderhandlungen die Kosten für die Grundreinigung sowie eventuell anfallender Umsatzausfälle in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung des Vorfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Für alle an den Anbieter im Falle einer Zuwiderhandlung herangetragenen berechtigten Forderungen nachfolgender Mieter hat der Kunde einzustehen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Kunden sowie seinen Mitreisenden in der Ferienunterkunft, sofern das Haustierverbot von vorherigen Mietern nicht eingehalten wurde.
  10. Sofern die Strom- bzw. Wasserkosten im Mietpreis der jeweiligen Ferienunterkunft nicht enthalten sind, erfolgt die Abrechnung nach Verbrauch. Bei Ankunft ist der Strom- bzw. Wasserzähler durch den Kunden bzw. den Anbieter oder seinen Vertreter vor Ort abzulesen. Die Abrechnung der Stromkosten erfolgt direkt mit dem Anbieter. Die Höhe der Nebenkosten ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
  11. Ob Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher mitzubringen sind, entnehmen Sie bitte der Beschreibung der jeweiligen Ferienunterkunft. Vielfach besteht die Möglichkeit, Wäschepakete (Bettwäsche und Handtücher) beim Anbieter gegen Gebühr zu bestellen. Beachten Sie die Detailbeschreibung der Ferienunterkunft. Informationen zur Größe der Betten sind in den jeweiligen Beschreibungen der Ferienunterkunft aufgeführt. Reinigungsmittel und Toilettenpapier sind grundsätzlich selbst mitzubringen.
  12. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten sowie das Abstellen von Wohnmobilen auf dem Grundstück der Ferienunterkunft ist nicht erlaubt. Der Anbieter bzw. sein Vertreter haben das Recht, deren umgehende Entfernung in angemessener Frist zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht fristgerecht Folge geleistet, haben der Anbieter oder sein Vertreter das Recht, die Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigungen alle Personen der Ferienunterkunft zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht erstattet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
  13. Sofern der Anbieter ein Boot gratis zur Verfügung stellt, ist der Kunde als Nutzer für die Bootsnutzung verantwortlich und ebenso dafür, dass gesetzlich vorgeschriebene Ausstattungen vorhanden sind. Absprachen zur Bootsmiete mit dem Anbieter der Ferienunterkunft oder mit Dritten berühren trahogo nicht. Sollte die Nutzung des Bootes per Gesetz einen Bootsführerschein oder ähnliches erfordern, ist der Kunde dafür verantwortlich, diesen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Alle Personen, die das Boot benutzen, sind verpflichtet, eine passende Rettungsweste zu tragen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass alle eine Rettungsweste benutzen. Der Anbieter der Ferienunterkunft ist nicht dazu verpflichtet, dem Kunden Rettungswesten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde kann daher nicht sicher sein, dass Rettungswesten für alle Nutzer vorhanden sind. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Aus Sicherheitsgründen muss jeder Anweisung des Anbieters bezüglich der Bootsnutzung Folge geleistet werden. Nach jeder Benutzung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Lagerung des Bootes verantwortlich. Bei Unfällen oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Bootsnutzung entstanden sind, können weder der Anbieter der Ferienunterkunft noch trahogo zur Verantwortung gezogen werden.
  14. Ob ein Internetzugang vorhanden ist, ist der Beschreibung der jeweiligen Ferienunterkunft zu entnehmen. Der Internetzugang ist eine kostenlose freiwillige Zusatzleistung des Anbieters. Er gestattet dem Kunden für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienunterkunft eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Anbieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Kunde Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an digitalen Medien des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Anbieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
    1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
    3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    5. das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Kunde stellt den Anbieter der Ferienunterkunft von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Anbieter der Ferienunterkunft auf diesen Umstand hin.

  1. Ob ein Pool vorhanden ist, ist der Beschreibung der jeweiligen Ferienunterkunft zu entnehmen. Die Poolnutzung ist ein freiwilliges kostenfreies Angebot des Anbieters. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf tatsächliche Nutzung. Es kann zu Einschränkungen der Nutzung aufgrund von Reinigungs- /Renovierungsarbeiten kommen. Wenn es in der Ferienunterkunft einen Pool gibt, ist der Kunde aus Sicherheitsgründen verpflichtet, jeder Anweisung des Anbieters oder eines Vertreters Folge zu leisten. Die ausgehängte Badeordnung ist zu jeder Zeit zu beachten und die Anweisungen umzusetzen. Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Verantwortung. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
  2. Das Laden von elektrisch betriebenen PKW, Hybrid-Fahrzeugen oder ähnlichen Fahrzeugen ist nur gestattet, wenn die Ferienunterkunft mit einer hierfür geeigneten Ladestation ausgestattet ist und dies ausdrücklich im Inserat sowie in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Die Abrechnung erfolgt separat und ist nicht im Mietpreis bzw. den Nebenkosten inbegriffen. Das Laden am regulären Hausstrom, z. B. per Verlängerungskabel, gilt als Stromdiebstahl und ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter dem Kunden pauschal einen Betrag von 100,- EUR/ Tag für jeden Tag des vom Kunden gebuchten Mietzeitraums berechnen. Verstößt der Kunde gegen diese Regelung, indem er sein Fahrzeug an der Ferienunterkunft über den regulären Hausstrom auflädt, haftet er gegenüber dem Anbieter zudem direkt und vollumfänglich für Schäden, die durch das unsachgemäße Aufladen entstehen können.
  3. Am Abreisetag muss die Ferienunterkunft bis 10 Uhr verlassen werden. Sämtliche Schlüssel für die Ferienunterkunft sind unverzüglich nach Verlassen der Ferienunterkunft an den Anbieter oder einen Vertreter zurückzugeben. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe sämtlicher Schlüssel haftet der Kunde für jede Nacht der Verspätung auf eine Entschädigung in Höhe der Kosten des jeweils gültigen Übernachtungspreises. Ferner haftet der Kunde für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemieter auf Grund einer verspäteten Überlassung der Ferienunterkunft. Erfolgt die Rückgabe von Schlüsseln trotz Aufforderung nicht, ist der Anbieter berechtigt, auf Kosten des Kunden die Türschlösser austauschen zu lassen.
  4. Ob die Endreinigung verpflichtend dazu gebucht werden muss bzw. kann oder selbstständig durchgeführt werden muss, wird im Buchungsprozess angezeigt.
    1. Im Falle einer eigenständigen Endreinigung durch den Kunden, verpflichtet sich dieser vor Abreise die folgenden Arbeiten auszuführen. Wird dies versäumt, so dass der Anbieter selbst dafür sorgen muss, bevor ein neuer Feriengast eintrifft, werden dem Kunden die Kosten für die Reinigung nachträglich in Rechnung gestellt.
      1. Spülen von Geschirr/leeren der Spülmaschine
      2. Kühlschrank und Backofen säubern
      3. Allgemeine Aufräumarbeiten drinnen und draußen
      4. Reinigung von Grill und Gartenmöbeln (sofern vorhanden)
      5. Mülleimer entleeren und Müll entsprechend fachgerecht entsorgen. Leergut mitnehmen bzw. fachgerecht entsorgen.
      6. Entfernung von Tierhaaren (sofern Tiere mitgereist waren)
      7. Möbel und Einrichtungsgegenstände an ursprünglichen Standort stellen
      8. Fenster und Türen schließen
      9. Saugen der Böden in der Ferienunterkunft
      10. Wischen der Böden in der Ferienunterkunft (sofern möglich)
    2. Sofern die Endreinigung verpflichtend dazugebucht werden muss bzw. wird, ist der Kunde verpflichtet die Ferienunterkunft bei Abreise besenrein, in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadenfrei zu hinterlassen. Grills und Öfen sind von Asche zu befreien. Jeglicher Müll und Lebensmittel sind vom Kunden aus der Ferienunterkunft zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Geschirrspüler ist auszuräumen, die Fenster sind zu schließen und grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen. Wird dies versäumt, so dass der Anbieter selbst dafür sorgen muss, bevor ein neuer Mieter eintrifft, werden dem Kunden die Kosten für den erhöhten Reinigungsaufwand nachträglich in Rechnung gestellt.
  1. Sofern der Kunde nicht anreist oder vor Ende der vereinbarten Mietzeit abreist, erfolgt keine Erstattung der bereits für den Mietzeitraum gezahlten Miete. Der Kunde bleibt für in diesem Fall für den vollständigen Mietpreis haftbar.
  2. Jeder Kunde ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen und Bestimmungen zur Einführung von Haustieren selbst verantwortlich.
  3. Der Anbieter haftet nicht
    1. für eventuelle Unfälle jeglicher Art und deren Kosten, die durch die Benutzung der Ferienunterkunft und des Grundstückes inklusive aller Nebengebäude entstehen könnten, es sei denn, Grund ist die mangelhafte Ausstattung der Ferienunterkunft. Dies gilt sowohl für den Kunden, als auch für dessen Gäste, die sich dort aufhalten.
    2. für Schäden durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Feuer und Wasser an dem Eigentum des Kunden, es sei denn, diese wurden vom Anbieter schuldhaft verursacht.
    3. für Leistungsstörungen oder sonstige Störungen, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters liegen, insbesondere in Folge höherer Gewalt, bei Krieg, Streik und Aussperrungen, militärischen Übungen, inneren Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Ungezieferplagen, Allergien aller Art, Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz etc.
    4. für Leistungsstörungen im Bereich der örtlichen Versorgungs- und Entsorgungsleistungen (z. B. für Wasser, Strom und sonstige Energie) insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder örtliche klimatische Verhältnisse bedingt sind.
    5. für Ausfälle und Störungen bei Elektrogeräten bzw. im Sanitärbereich, die durch Verschleiß oder falsche Bedienung entstanden sind.
    6. für Beeinträchtigungen, die sich in der Nachbarschaft und in der weiteren Umgebung ergeben, z. B. durch Nachbarn verursachten Lärm, nicht bekannte Baumaßnahmen und behördliche Badeverbote.
  4. Der Anbieter ist bei außerordentlichen Umständen (Beschädigung der Ferienunterkunft ohne sein Verschulden, z.B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneebruch, Rohrbruch oder ähnliches) berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Mietkosten, anteilig für die nun nicht mehr zur Verfügung stehende Mietzeit und die anteiligen Verbrauchskosten, werden in diesem Falle in der jeweiligen Höhe zurückerstattet. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter für diese Fallgestaltung sind ausgeschlossen.
  5. Der Anbieter kann den mietrechtlichen Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung mit Setzung einer angemessenen Frist durch den Anbieter oder dessen Vertreter die Ferienunterkunft vertragswidrig in einem solchen Maße nutzt, dass die sofortige Aufhebung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf die Miete. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er ggf. aus einer anderen Verwendung des Mietobjekts erlangt.
  6. Der Anbieter informiert hiermit den Kunden darüber, dass diesem gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zusteht. Dieses ist hiernach gesetzlich ausgeschlossen.
  7. Es gelten die in Ziffer 3 der Vermittlungsbedingungen der trahogo GmbH genannten Bestimmungen zur Buchungs- und Zahlungsabwicklung.
  8. Dem Kunden wird durch den Anbieter ein Rücktrittsrecht entsprechend der in Ziffer 4 der Vermittlungsbedingungen der trahogo GmbH genannten Bestimmungen eingeräumt, welches der Kunde jederzeit vor Anreise ausüben kann.
  9. Der Vertrag über die Ferienunterkunft und diese Mietbedingungen unterliegen deutschem Recht. Ist der Kunde Verbraucher und hat zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, so bleibt die Anwendung der zwingenden Rechtsvorschriften dieses Landes von der vorstehenden Rechtswahl unberührt. (§ 13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
  10. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag über die Ferienunterkunft und diesen Mietbedingungen ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, so ist ebenfalls Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Ferienunterkunftsvertrag und diesen Mietbedingungen, wenn der Vertrag oder Anspruch aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. trahogo ist jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Wohnsitz des Kunden anzurufen.

Gültig ab 04.04.2022